Aushaltung Werk Biebergemünd
| Holzarten: | Fichte, Kiefer, Lärche, Douglasie sowie sonstiges Nadelholz |
| Längen: | Langholz: Mindestlänge 7,50 m danach jeder volle Meter. Maximallänge 20 m Kurzholz: 2,40 m, 3,60 m, 5,00 m |
| Zugabe: | jeweils + 10 cm |
| Durchmesser: | 1a bis 3 a |
| Stammfußdurchmesser: | max. 45 cm |
| Zopfdurchmesser: | mind. 13 cm ohne Rinde |
| Qualität: | C/D jedoch Beil- und Nagelfest, keine Wurzelanläufe. Weichfäule, Hirschfraß und splitterverdächtiges Holz wird grundsätzlich nicht akzeptiert. Zugelassen sind Dürrhölzer und Insektenbefall. |
| Krümmung: | Grundsätzlich geradschaftig, eine einseitige langgezogene Krümmung ist zulässig. (max. 2 cm/lfdm) Gegenläufige Krümmungen werden nicht akzeptiert. Hölzer, die nicht der Aushaltung entsprechen, können nur mit Abschlägen vergütet werden. |
| Polterung: | Mindestpoltergröße 15 fm Fichte separat poltern, übriges Nadelholz kann zusammen gepoltert werden. Lang- und Kurzholz getrennt poltern. Lagerung nur an ganzjährig befahrbaren Wegen. |
| Kennzeichnung: | Polter sind mit "K" für Krenzer zu kennzeichnen. Maßnahmen- bzw. HAB/Los Nummern sind stirnseitig mit Stückzahl zu beschriften. |
| Übernahme: | Listen zur Vorzeigung mindestens 200-300 Fm pro Termin. Grundsätzlich sind Polterkarten mit den Holzlisten zu übersenden. |
| Sonstiges: | Es sollte sich bei der Aufarbeitung für ein Sortiment entschieden werden,
um transporttechnische Probleme zu vermeiden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Neeb, Tel: 0160/7225078 |
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